Strukturverbesserungs- beiträge

Beiträge à fonds-perdu für Bodenverbesserungen, Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten und für landwirtschaftliche Gebäude (Strukturverbesserungsverordnung, SR 913.1).

Bodenverbesserungen beinhalten Landumlegungen und Pachtlandarrondierungen, Erschliessungsanlagen, Massnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Wiederherstellung nach Elementarereignissen sowie zur Aufwertung von Natur und Landschaft. Die Beitragssätze richten sich nach der Art der Massnahme und dem Standort (Zone).

Beiträge an landwirtschaftliche Gebäude können im Berg- und Hügelgebiet sowie im Sömmerungsgebiet gewährt werden. In Abhängigkeit von der Finanzkraft des Kantons und der Zonenzugehörigkeit sind maximale Pauschalbeiträge pro GVE, m3 usw. festgelegt. Ergänzend werden pauschale Investitionskredite ausgerichtet.

Je nach Finanzkraft des Kantons setzt die Gewährung eines Bundesbeitrages einen Kantonsbeitrag von mindestens 70-100 % des Bundesbeitrages voraus.

Im Talgebiet ohne Hügelzone werden keine Bundesbeiträge an landwirtschaftliche Gebäude ausgerichtet. Diese sind u.a. mit Investitionskrediten zu finanzieren.

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.